Der Campingplatz La Tamarissière ist vom 29. März bis zum 13. Oktober 2024 GEÖFFNET. Buchen Sie Ihren Öko-Chic-Aufenthalt!

Campingplatzordnung

1° BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFNAHME

 

Um den Campingplatz La Tamarissière betreten, sich dort niederlassen und sich dort aufhalten zu dürfen, muss man von der Direktion oder einem Mitglied des Empfangspersonals dazu ermächtigt worden sein. Die Direktion ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Hausordnung zu sorgen. Mit dem Aufenthalt auf dem Campingplatz La Tamarissière in Agde akzeptieren Sie die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung und verpflichten sich, sich daran zu halten.
Kein Kunde darf sich das ganze Jahr über auf dem Campingplatz aufhalten.


Minderjährige, die nicht von einem aufsteigenden Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, sind nicht zugelassen. Das Alter der Teilnehmer wird am Tag der Ankunft kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird die Buchung storniert, der Aufenthalt wird fällig und es erfolgt keine Rückerstattung. Es werden keine Ausnahmen gemacht.

2° POLIZEILICHE FORMALITÄTEN

Jede Person, die sich mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz aufhalten soll, muss sich zuvor mit einem gültigen Ausweisdokument an der Rezeption melden, die von der Polizei verlangten Formalitäten erfüllen und die Gebühr entrichten. Minderjährige, die nicht von einem aufsteigenden Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, sind nicht zugelassen.

3° AUFSTELLUNG

Das Zelt, das Wohnmobil oder der Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Standort gemäß den von der Direktion vorgegebenen Richtlinien aufgestellt werden. Eine einzige Installation ist im Tagestarif enthalten (zusätzliche Installationen siehe Preistabelle). Das Fahrzeug muss auf dem genauen, vom Empfangspersonal vorgegebenen Stellplatz abgestellt werden.
Zelte oder andere Einrichtungen sind auf dem Grundstück Ihrer Mietunterkunft nicht gestattet.

4° EMPFANGSBÜRO

Die Öffnungszeiten der Rezeption finden Sie auf unserer Website, am Eingang des Campingplatzes und in der Begrüßungsbroschüre, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten.

Die Rezeption steht Ihnen zur Verfügung, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten: Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen zu den Sportanlagen, den Sehenswürdigkeiten der Umgebung, nützliche Adressen, Aktivitäten auf dem Campingplatz, Meldung technischer Probleme, Terminvereinbarung für Steckdosen für das Inventar…

Jedes unangemessene Verhalten gegenüber unseren Teams (Aggression, Beleidigungen, Drohungen, unangemessene Gesten, Mangel an Respekt usw.) kann zum sofortigen Ausschluss von Mitgliedern vom betreffenden Aufenthalt ohne Rückerstattung oder Entschädigung führen.

Auch an der Rezeption ist korrekte Kleidung erforderlich.

5° GEBÜHREN

Vermietung von Stellplätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile.

Der Gesamtbetrag für den Aufenthalt ist spätestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft zu zahlen. Bitte melden Sie sich am Tag Ihrer Ankunft ab 15 Uhr mit Ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption. Die Höhe der Gebühren wird am Eingang des Campingplatzes ausgehängt und ist auch unter www.camping-latama.com abrufbar.
Sie werden je nach Anzahl der auf dem Platz verbrachten Nächte und bei einer Abreise vor 12 Uhr fällig, danach wird eine weitere Nacht berechnet.
Die Kurtaxe und die Ökobeteiligung sind ebenfalls fällig und können vor Ort bezahlt werden.

Vermietung von möblierten Unterkünften

Der Gesamtbetrag der Buchung ist spätestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft zu zahlen. Sie müssen sich am Tag Ihrer Ankunft mit Ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die Kosten für die Leistungen werden am Eingang des Campingplatzes ausgehängt und sind auch unter www.camping-latama.com abrufbar. Sie sind entsprechend der Anzahl der auf dem Platz verbrachten Nächte zu entrichten. Bei Ihrer Ankunft auf dem Gelände wird außerdem eine Kaution verlangt, die Sie per Kreditkartenabdruck oder in bar hinterlegen müssen (Schecks werden nicht akzeptiert).

Gäste, die ohne Reservierung anreisen, müssen ihren Aufenthalt sowie die Steuern bei ihrer Ankunft gemäß den am Eingang der Rezeption und des Campingplatzes ausgehängten Tarifen bezahlen.


Diese Beträge werden je nach Anzahl der auf dem Platz verbrachten Nächte und bei einer Abreise vor 10 Uhr fällig. Bei einer späteren Abreise wird für Stellplätze eine zusätzliche Nacht berechnet und bei Unterkünften eine erhöhte Gebühr für eine spätere Abreise erhoben.

 
Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, das Empfangsbüro über ihre Absicht zu informieren, wenn ihr Aufenthalt geändert wird; über ihre Abreise ab dem Vortag der Abreise unter Angabe der Uhrzeit, wenn die Abreise vor Öffnung des Empfangsbüros erfolgt.


Die Kurtaxe und die Ökobeteiligung sind ebenfalls fällig und können vor Ort bezahlt werden.

6° ANKUNFT UND ABREISE

In der Unterkunft: Die Anreise erfolgt ab 17:00 Uhr, die Abreise vor 10:00 Uhr.
Wir bieten gegen Aufpreis eine Option „Frühzeitige Ankunft“ an, wenn Sie Ihre Unterkunft vor 12:00 Uhr beziehen möchten (siehe Preistabelle und AGB).
Gegen Aufpreis bieten wir eine Option „Späte Abreise“ an, wenn Sie am Tag Ihrer Abreise bis 13 Uhr in Ihrer Unterkunft bleiben möchten (siehe Preisliste und AGB).


Stellplatz: Die Anreise erfolgt ab 14 Uhr, die Abreise vor 12 Uhr.


Stellplatz mit eigenem Sanitärbereich: Die Anreise erfolgt ab 15 Uhr, die Abreise vor 12 Uhr.


Wenn Ihre Unterkunft oder Ihr Stellplatz nicht bis zur angegebenen Uhrzeit geräumt ist, wird Ihnen ein erhöhter Betrag für die verspätete Abreise von Ihrer Kaution abgezogen (siehe Preistabelle).

7° LÄRM UND STILLE – TIERE

a) Lärm und Ruhe

 

Die Nutzer des Campingplatzes müssen alle Geräusche und Gespräche vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte sind entsprechend einzustellen.

 

 

Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen muss so leise wie möglich sein.
Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr (in der Hochsaison zwischen Mitternacht und 7:00 Uhr) muss absolute Ruhe herrschen.

 

 

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Belästigungen feststellen oder erleiden, zögern Sie nicht, unseren Sicherheitsdienst zu kontaktieren, der dann gegebenenfalls eingreifen kann: 04.67.94.79.46.

b) Tiere

 

Unser Campingplatz ist dogfriendly. Damit wir Ihre vierbeinigen Freunde weiterhin unter den besten Bedingungen empfangen können, bitten wir Sie, sich an diese Regeln zu halten:
– Hunde der 1. Kategorie „Angriffshunde“ (Pitbulls) und der 2. Kategorie „Wach- und Verteidigungshunde“ (Rottweiler und Typen…) sind auf dem Campingplatz verboten.
– Die Tiere müssen an der Leine geführt werden und das Halsband tragen, das Ihnen bei der Ankunft vom Campingplatz ausgehändigt wird.
– Die Tierbesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen, um den Campingplatz sauber zu halten.
– In unseren möblierten Unterkünften ist nur ein Tier erlaubt. Wir bitten Sie, die Möbel und das Bettzeug zu schonen. Andernfalls kann eine erhöhte Reinigungspauschale in Rechnung gestellt werden (siehe Preisliste).
– Für nicht angemeldete Tiere oder Tiere, die die Grenze von einem Hund pro Unterkunft überschreiten, wird ein Aufschlag berechnet (siehe Preistabelle).
– Hunde und andere Tiere dürfen auf dem Campingplatz nicht frei herumlaufen oder gar eingesperrt werden, wenn ihre Besitzer nicht anwesend sind, da sie zivilrechtlich für sie verantwortlich sind.
– Beim Betreten des Geländes müssen die Gesundheitspässe von Hunden und Katzen, die ein Halsband tragen müssen, vorgezeigt werden. Gemäß Artikel 211-1 des französischen Gesetzbuchs für den ländlichen Raum (Code rural) und den entsprechenden Dekreten und Ministerialerlassen.

8° BESUCHER

Nach Genehmigung durch die Direktion oder das Empfangspersonal können Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortunǵ der Camper, die sie empfangen, zugelassen werden. Der Camper muss an der Rezeption anwesend sein, um seine Besucher zu empfangen. Es wird ein Ausweisdokument oder eine Kaution verlangt. Wenn diese Besucher den Campingplatz betreten dürfen, muss der Camper, der sie empfängt, eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr wird am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt.

 
Autos von Besuchern sind auf dem Campingplatz verboten.
Besucher haben keinen Zugang zum Wasserbereich des Campingplatzes.


NB: Bei starkem Andrang behält sich die Direktion das Recht vor, an den Wochenenden in den Monaten Juli und August keine Besucher mehr auf dem Campingplatz zu empfangen.

9° VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN

Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ist das Fahren verboten. Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Der Zugang erfolgt durch Ablesen des Nummernschildes an der Schranke. Außerdem darf das Parken keinen freien Platz einnehmen, den Verkehr behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.


Bitte beachten Sie die Verkehrsführung auf dem Campingplatz, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

10° HALTUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen. Die „Caravaniers“ müssen ihre Abwässer zwingend in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.


Hausmüll, Papier und Abfälle aller Art müssen am Eingang des Campingplatzes in die Container für die Mülltrennung (Papier, Plastik, Glas) entsorgt werden. Ausgediente Batterien und Glühbirnen sind in den dafür vorgesehenen Containern an der Rezeption zu entsorgen. Auf freiwilliger Basis können Sie sich an der Kompostierung beteiligen, indem Sie unsere Bio-Eimer an der Rezeption ausleihen.


Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.


Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt. Im Waschsalon stehen elektrische Wäschetrockner zur Verfügung. Wäsche darf nur auf dem Wäscheständer aufgehängt werden. Es ist strengstens verboten, die Bäume des Campingplatzes zum Aufhängen und Trocknen Ihrer Wäsche zu benutzen.

 
Das Aufhängen der Wäsche muss in den elektrischen Wäschetrocknern (Waschsalon) erfolgen. Es wird jedoch toleriert́ bis 10 Uhr in der Nähé der Stellplätze und unter der Bedingung, dass es sehr diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Er darf niemals von Bäumen aus erfolgen.


Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist dem Camper untersagt, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben. Für Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.


Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wurde, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat́. Es ist verboten, Ausrüstungsgegenstände oder Materialien um oder unter Wohnwagen und Zelten zu lagern, die mit dem ordnungsgemäßen Betrieb des Campingplatzes unvereinbar sind.

11° SICHERHEIT

BRAND
Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Falle eines Brandes benachrichtigen Sie sofort die Rezeption. Feuerlöscher sind im Bedarfsfall nutzbaŕ. Eine missbräuchliche Verwendung ist untersagt.

GESUNDHEIT
Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro, ebenso wie ein Defibrillator. Die Notrufnummern werden an der Rezeption ausgehängt.

GRILLEN


Gemeinsames Grillen:
Auf dem Campingplatz stehen Gemeinschaftsgrills zur freien Benutzung zur Verfügung (außer bei gegenteiliger Entscheidung des Präfekten). Bitte benutzen Sie sie mit äußerster Vorsicht, lassen Sie Ihr Feuer nicht unbeaufsichtigt und löschen Sie es nach Ihrer Abreise vollständig ab.

 

Grillen auf Ihrem Stellplatz oder Ihrer Unterkunft :
Kohle- oder Holzgrills sind auf Ihrem Stellplatz oder Ihrer Unterkunft verboten.
Gasgrills sind erlaubt, wenn und nur wenn sie keine Flamme haben.
Elektrische Grills werden toleriert, wenn ihre maximale Leistung 2000 W nicht überschreitet und der Urlauber sich verpflichtet, nicht gleichzeitig andere leistungsstarke Geräte zu benutzen, um die elektrische Leistung seiner Unterkunft oder seines Stellplatzes nicht zu überschreiten.

FLUG


Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle, die auf den Stellplätzen oder in den Mietunterkünften vorkommen. Den Campern stehen an der Rezeption Tresore zur Verfügung. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Anlage und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen.

12° SPIELE

In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Die Nutzung der Kinderspielplätze unterliegt besonderen Regeln, die am Eingang der Einrichtungen ausgehängt sind. Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.

13° TOTES GARAGE

Es darf kein Material auf dem Feld zurückgelassen werden, das nicht besetzt ist.

14° ANZEIGE

Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt. Sie kann auch auf unserer Internetseite www.camping-latama.com eingesehen werden.

15° VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUSORDNUNG UND UNHÖFLICHKEIT

Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, wird die Direktion zunächst eine mündliche und dann, falls nötig, eine schriftliche Verwarnung aussprechen. Wenn die Verstöße fortgesetzt werden, wird die Direktion alle Urlauber aus der Unterkunft oder dem Stellplatz, die/der die Störungen verursacht hat, ohne Entschädigung oder Rückerstattung ausweisen.

 
Die folgenden Verstöße und Unhöflichkeiten (nicht erschöpfende Liste) führen zu einer Verwarnung und gegebenenfalls zu einer Ausweisung:
– Lärmbelästigung am Tag und in der Nacht
– Fahren mit Fahrzeugen auf dem Campingplatz zwischen 23 Uhr und 7 Uhr.
– Beschimpfungen, Aggressivität, Drohungen, unangemessene Gesten, Respektlosigkeit … gegenüber dem Personal des Campingplatzes.
– Nicht eingesammelter Hundekot
– Auf den Terrassen oder Stellplätzen zurückgelassene Mülleimer.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die auf dem Campingplatz anwesenden Möwen die so zurückgelassenen Mülleimer angreifen und den gesamten Abfall auf dem Campingplatz verteilen. Wir bitten Sie daher um äußerste Wachsamkeit.

 
Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes wird der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

16° LPG-FAHRZEUGE

Alle Fahrzeuge mit LPG-Antrieb müssen an der Rezeption gemeldet werden.

17° BESCHWERDEMANAGEMENT

Jede Beschwerde bezüglich eines Aufenthalts muss per E-Mail an sav@cottageparks.fr gerichtet werden. Um berücksichtigt zu werden, muss diese Beschwerde spätestens 15 Tage nach Ende der Leistungen bei Cottageparks Méditerranée eingehen.

 
Alle negativen und missbräuchlichen Kommentare, die im Internet vor einer schriftlichen Beschwerde per E-Mail an sav@cottageparks.fr abgegeben werden, berechtigen nicht zu einer Entschädigung.


Auch unangemessenes oder respektloses Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern führt zu keinerlei Schadensersatzansprüchen, unabhängig von den Problemen, die während Ihres Aufenthalts aufgetreten sind.

18- WASSERBEREICH

Der Wasserbereich des Campingplatzes La Tamarissière ist in der Nebensaison täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr und in der Hauptsaison von 10:00 bis 19:30 Uhr geöffnet.

Am Eingang müssen Sie unbedingt Ihre Schuhe ausziehen, durch das Fußbad gehen und eine Dusche nehmen.

Die erlaubte Bekleidung wird am Eingang des Schwimmbeckens ausgehängt. Es sind keine Ausnahmen möglich. Bei Nichteinhaltung wird der Zugang zum Schwimmbad verweigert. In unserer Badelandschaft sind nur folgende Kleidungsstücke erlaubt: Badeslips, einteilige und zweiteilige Badeanzüge.

 Lange Shorts, Bermudas, T-Shirts, Burkinis… sind somit verboten.

Das Baden von Kindern muss unbedingt unter der Aufsicht der Eltern erfolgen, da das Baden innerhalb des Wasserbereichs nicht überwacht wird.

Jedes Kind unter 10 Jahren, das allein in den Pool geht, wird von der Direktion zu seinem Platz zurückgebracht. Im Wiederholungsfall wird ihm der Besuch des Schwimmbads für den gesamten Aufenthalt untersagt.

Es ist verboten, in der Lagune zu rauchen, zu essen und zu trinken.
Es ist verboten, Tongeräte mitzunehmen und andere Personen, die sich ausruhen, zu stören.
Es ist verboten, jemanden in der Lagune zu schubsen oder anzuspringen.
Es ist verboten, Handtücher oder andere persönliche Gegenstände abzulegen, um die Liegestühle zu reservieren.
Es ist verboten, mit Schwimmbrillen, kleinen Spielzeugen oder anderen Gegenständen, die das natürliche Filtersystem der Lagune verstopfen könnten, zu baden.

Das Tragen eines Armbands ist Pflicht.
Kindern, die nicht schwimmen können, wird ein rotes Armband ausgehändigt.

Bei Nichteinhaltung der Poolregeln wird der betreffenden Person während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz der Zugang zum Pool untersagt.

Achtung: Lassen Sie keine wertvollen Schuhe am Eingang zurück, um Enttäuschungen zu vermeiden. Der Zugang zum Schwimmbad ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet.
Die Direktion lehnt jede Verantwortung für die Nichteinhaltung dieser Regeln ab.

19 – PARKABOUT

Der Parcabout ist eine kostenlose Aktivität des Campingplatzes und während der Öffnungszeiten frei zugänglich (siehe Beschilderung vor Ort).


Die Nutzung des Parcabout darf nur unter Aufsicht der Eltern und unter Einhaltung der am Eingang des Parcabout ausgehängten Normen erfolgen. Hier einige Beispiele:
– Maximal 3 Personen gleichzeitig im Brückennetz
– Maximal 10 Personen gleichzeitig im großen zentralen Netz
– Maximal 20 Minuten im Parcours pro Person.
– Es ist verboten, den Parcours in entgegengesetzter Richtung zu befahren

20 – KLETTERWAND

Die Kletterwand ist nur unter Aufsicht des zuständigen Teams zu den vor Ort angegebenen Daten und Uhrzeiten zugänglich. Diese Aktivität ist kostenpflichtig und für Personen ab 5 Jahren zugänglich. Das Tragen der erforderlichen Ausrüstung, die vor Ort bereitgestellt wird, ist Pflicht.
Das Klettern an der Kletterwand darf nur unter Aufsicht der Eltern und unter Einhaltung der ausgehängten Normen erfolgen.
Das Tragen der erforderlichen und vor Ort bereitgestellten Ausrüstung ist Pflicht.

Letzte Änderung: 26/10/2023