Hausordnung des Campingplatzes
1- ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Um den Campingplatz La Tamarissière zu betreten, sich dort niederzulassen und sich dort aufzuhalten, müssen Sie von der Direktion oder einem Mitglied des Empfangspersonals dazu ermächtigt worden sein. Die Direktion ist verpflichtet, für die Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Hausordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz La Tamarissière in Agde bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Campingplatzordnung akzeptieren und sich verpflichten, diese einzuhalten.
Kein Gast darf das ganze Jahr über auf dem Campingplatz wohnen.
Minderjährige, die nicht von einem Elternteil in aufsteigender Linie oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, sind nicht zugelassen. Das Alter der Teilnehmer wird am Tag der Ankunft überprüft. Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird die Buchung storniert, der Aufenthalt ist zu bezahlen und es erfolgt keine Rückerstattung. Es werden keine Ausnahmen gemacht.
2- POLIZEIFORMALITÄTEN
Alle Personen, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringen möchten, müssen sich vorher mit einem gültigen Ausweisdokument an der Rezeption melden, die von der Polizei verlangten Formalitäten erledigen und die Gebühr entrichten. Minderjährige, die nicht von einem Elternteil in aufsteigender Linie oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, sind nicht zugelassen.
3- INSTALLATION
Das Zelt, das Wohnmobil oder der Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen auf dem angegebenen Stellplatz gemäß den von der Direktion erteilten Richtlinien aufgestellt werden. Im Tagestarif ist nur eine Installation enthalten (siehe Preisliste für zusätzliche Installationen). Das Fahrzeug muss auf dem vom Empfangspersonal zugewiesenen Platz abgestellt werden.
Zelte oder andere Einrichtungen sind auf dem Grundstück Ihrer Unterkunft nicht erlaubt.
4- EMPFANGSBÜRO
Die Öffnungszeiten der Rezeption finden Sie auf unserer Internetseite, am Eingang des Campingplatzes und in der Begrüßungsbroschüre, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten. Die Rezeption steht Ihnen zur Verfügung, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten: Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über die Sportanlagen, die touristischen Sehenswürdigkeiten der Umgebung, nützliche Adressen, Animationen auf dem Campingplatz, Meldung von technischen Problemen, Terminvereinbarung für die Bestandsaufnahme…
Jedes unangemessene Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern (Aggressivität, Beleidigungen, Drohungen, unangebrachte Gesten, Respektlosigkeit…) kann zum sofortigen Ausschluss der Mitglieder von dem betreffenden Aufenthalt führen, ohne Rückerstattung oder Entschädigung. Ebenso wird in der Rezeption korrekte Kleidung erwartet.
5- GEBÜHREN
Vermietung von Campingplätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile
Der Gesamtbetrag für den Aufenthalt ist spätestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft zu zahlen. Bitte melden Sie sich am Tag Ihrer Ankunft ab 15.00 Uhr für Stellplätze mit eigenem Sanitärbereich und ab 14.00 Uhr für nackte Stellplätze mit Ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption. Die Höhe der Gebühren wird am Eingang des Campingplatzes ausgehängt und ist auch unter www.camping- latama.com abrufbar.
Die Gebühren sind für die Anzahl der Nächte auf dem Grundstück und für die Abreise vor 11.00 Uhr zu entrichten, danach wird eine weitere Nacht berechnet.
Die Kurtaxe und der Ökobeitrag sind ebenfalls fällig und können vor Ort bezahlt werden.
Vermietung von möblierten Wohnungen
Der Gesamtbetrag der Buchung ist spätestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft zu bezahlen. Sie müssen sich am Tag Ihrer Ankunft mit Ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die Kosten für die Leistungen werden am Eingang des Campingplatzes ausgehängt und sind auch auf www.camping-latama.com verfügbar. Sie werden nach der Anzahl der Nächte auf dem Campingplatz fällig. Bei Ihrer Ankunft auf dem Campingplatz müssen Sie eine Kaution hinterlegen, die Sie per Kreditkartenabdruck oder in bar hinterlegen können (Schecks werden nicht akzeptiert).
Gäste, die ohne Buchen Sie anreisen, müssen den Aufenthalt und die Steuern bei ihrer Ankunft gemäß den am Eingang der Rezeption und des Campingplatzes ausgehängten Tarifen bezahlen.
Bei einer Abreise vor 10.00 Uhr wird eine zusätzliche Nacht für die Stellplätze und eine verspätete Abreise für die Unterkünfte berechnet.
Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, das Empfangsbüro über ihre Absicht zu informieren, wenn sich ihr Aufenthalt ändert.
Die Kurtaxe und der Ökobeitrag sind ebenfalls fällig und können vor Ort bezahlt werden.
6- ANKUNFT UND ABREISE
Anreise ab 17.00 Uhr, Abreise vor 10.00 Uhr.
Stellplatz mit eigenem Sanitärbereich: Ankunft ab 15 Uhr, Abreise vor 11 Uhr.
Stellplatz: Ankunft ab 14.00 Uhr, Abreise vor 11.00 Uhr.
Wenn Ihre Unterkunft oder Ihr Stellplatz nicht zum angegebenen Zeitpunkt verlassen wird, wird eine zusätzliche Nacht zum gültigen Tarif von Ihrer Kaution abgezogen.
7- LÄRM UND STILLE – TIERE
7.1 – Lärm und Stille
Die Nutzer des Campingplatzes müssen Lärm und Gespräche vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Die Lautstärke der Geräte muss entsprechend eingestellt sein.
Die Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten so unauffällig wie möglich sein.
Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr (in der Hochsaison zwischen Mitternacht und 7.00 Uhr) muss absolute Ruhe herrschen.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Belästigungen feststellen oder erleiden, zögern Sie nicht, unseren Sicherheitsdienst zu kontaktieren, der dann gegebenenfalls eingreifen kann: 04.67.94.79.46
7.2 – Tiere
Damit wir Ihre vierbeinigen Freunde weiterhin unter den besten Bedingungen empfangen können, bitten wir Sie, diese Regeln einzuhalten:
Hunde der 1. Kategorie „Angriffshunde“ (Pitbulls) und der 2. Kategorie „Wach- und Schutzhunde“ (Rottweiler und Typen…) sind auf dem Campingplatz verboten.
Tiere müssen an der Leine geführt werden und das Halsband tragen, das Sie bei Ihrer Ankunft vom Campingplatz erhalten.
Tierbesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften zu beseitigen, um den Campingplatz sauber zu halten
In unseren möblierten Unterkünften ist nur ein Tier erlaubt. Wir bitten Sie, die Möbel und Gegenstände zu respektieren. Andernfalls kann eine erhöhte Reinigungspauschale berechnet werden (siehe Preisliste).
– Nicht angemeldete Tiere oder Tiere, die die Grenze von einem Hund pro Unterkunft überschreiten, führen zur Stornierung des Aufenthalts ohne Rückerstattung.
Hunde und andere Tiere dürfen auf dem Campingplatz nicht frei laufen gelassen oder eingesperrt werden, wenn ihre Besitzer nicht anwesend sind, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind.
Am Eingang der Einrichtung müssen die Gesundheitszertifikate der Hunde und Katzen, die ein Halsband tragen müssen, vorgelegt werden. Gemäß Artikel 211-1 des französischen Gesetzbuches für den ländlichen Raum (Code rural) und den entsprechenden Dekreten und Ministerialerlassen.
-Es muss ein Termin zur Bestandsaufnahme vereinbart werden, um den Zustand der Unterkunft zu überprüfen.
8- BESUCHER
Nach Genehmigung durch die Direktion oder das Empfangspersonal können Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortunǵ der Camper, die sie empfangen, zugelassen werden. Der Camper muss an der Rezeption anwesend sein, um seine Besucher zu empfangen. Es wird ein Ausweis oder eine Kaution verlangt. Wenn diese Besucher den Campingplatz betreten dürfen, muss der Camper, der sie empfängt, eine Gebühr entrichten. Diese Gebühr wird am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt.
Die Autos der Besucher sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Besucher haben keinen Zugang zum Wasserbereich des Campingplatzes.
NB: Bei starkem Andrang behält sich die Direktion das Recht vor, an Wochenenden in den Monaten Juli und August keine Besucher mehr auf dem Campingplatz zu empfangen.
9- VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN
Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren. Zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ist das Fahren verboten.
Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Der Zugang erfolgt über das Ablesen des Nummernschildes an der Schranke. Außerdem darf das Parken keinen freien Platz belegen, den Verkehr behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.
Bitte beachten Sie die Verkehrsführung auf dem Campingplatz, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
10- HALTUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN
Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen. Caravaner müssen ihr Abwasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.
Hausmüll, Papier und Abfälle aller Art müssen am Eingang des Campingplatzes in die Container für die Mülltrennung (Papier, Plastik, Glas) entsorgt werden. Ausgediente Batterien und Glühbirnen müssen in den dafür vorgesehenen Containern an der Rezeption entsorgt werden. Auf freiwilliger Basis können Sie sich an der Kompostierung beteiligen, indem Sie unsere Biokübel an der Rezeption ausleihen.
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens verboten. Elektrische Wäschetrockner stehen im Waschsalon zur Verfügung. Die Wäsche darf nur auf dem Wäscheständer aufgehängt werden. Es ist strengstens verboten, die Bäume des Campingplatzes zum Aufhängen und Trocknen Ihrer Wäsche zu benutzen.
Das Aufhängen der Wäsche muss in den elektrischen Wäschetrocknern (Waschsalon) erfolgen. Es wird jedoch bis 10.00 Uhr in der Nähe der Stellplätze toleriert, vorausgesetzt, dass es sehr diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es darf niemals von Bäumen aus erfolgen.
Anpflanzungen und Blumendekorationen müssen respektiert werden. Es ist dem Camper nicht gestattet, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben. Für Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.
Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat́. Es ist verboten, Ausrüstungen oder Materialien um oder unter den Wohnwagen und Zelten zu lagern, die mit dem ordnungsgemäßen Betrieb des Campingplatzes unvereinbar sind.
11- SICHERHEIT
11.1 – Feuer
Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Falle eines Brandes müssen Sie sofort die Direktion benachrichtigen. Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werdeń. Jeglicher Missbrauch ist untersagt.
11.2 – Gesundheit
Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich in der Station jeder Abteilung. Ein Defibrillator und die Notrufnummern sind an der Rezeption erhältlich.
11.3 – Barbecue
Gemeinschaftliches Grillen :
Auf dem Campingplatz stehen Gemeinschaftsgrills zur Verfügung, die frei zugänglich sind (sofern die Präfektur nichts anderes bestimmt). Bitte benutzen Sie diese mit größter Vorsicht, lassen Sie Ihr Feuer nicht unbeaufsichtigt und löschen Sie es nach Ihrer Abreise vollständig.
Grillen auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Unterkunft :
Holzkohle- oder Holzgrills sind auf Ihrem Stellplatz oder Ihrer Unterkunft verboten. Gasgrills sind nur erlaubt, wenn sie keine Flamme haben.
Elektrische Grills werden toleriert, wenn ihre maximale Leistung 2000 W nicht überschreitet und der Feriengast sich verpflichtet, keine anderen leistungsstarken Geräte gleichzeitig zu benutzen, um die elektrische Leistung seiner Unterkunft oder seines Stellplatzes nicht zu überschreiten.
11.4 – Diebstahl
Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für Diebstähle auf den Stellplätzen oder in den Mietunterkünften. Tresore stehen den Campern an der Rezeption zur Verfügung. Der Camper trägt die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verantwortlichen die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Ausrüstung zu schützen.
12- SPIELE
In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden. Die Nutzung der Kinderspielplätze unterliegt einer speziellen Regelung, die am Eingang der Einrichtungen ausgehängt ist. Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.
13- TOTE GARAGE
Es darf kein unbelegtes Material auf dem Spielfeld zurückgelassen werden.
14- ANZEIGE
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt. Sie kann auch auf unserer Website www.camping-latama.com eingesehen werden.
15- VERSTÖSSE GEGEN DIE HAUSORDNUNG UND UNHÖFLICHKEIT
Wenn ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, wird die Direktion eine mündliche Verwarnung und, falls erforderlich, eine schriftliche Verwarnung aussprechen. Wenn die Verstöße fortgesetzt werden, wird die Direktion alle Urlauber aus der Unterkunft oder dem Stellplatz, die/der die Störung verursacht hat, ohne Entschädigung oder Rückerstattung ausweisen.
Die folgenden Verstöße und Unhöflichkeiten (nicht erschöpfende Liste) führen zu einer Verwarnung und, falls erforderlich, zu einem Ausschluss:
Lärmbelästigung tagsüber und nachts
Fahrzeugverkehr innerhalb des Campingplatzes zwischen 23.00 und 7.00 Uhr
Beschimpfungen, Aggressivität, Drohungen, unangemessene Gesten, Respektlosigkeit… gegenüber dem Personal des Campingplatzes
Nicht eingesammelter Hundekot
Mülleimer, die auf den Terrassen oder
zurückgelassen werden Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die auf dem Campingplatz anwesenden Möwen die zurückgelassenen Mülleimer angreifen und so den gesamten Abfall auf dem Campingplatz verteilen. Wir bitten Sie daher um größte Wachsamkeit.
Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes wird der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.
16- FAHRZEUGE MIT FLÜSSIGGAS (LPG)
Alle mit LPG ausgestatteten Fahrzeuge müssen an der Rezeption angemeldet werden.
17- ELEKTRISCHE FAHRZEUGE
Es ist strengstens verboten, ein Elektrofahrzeug in einer Unterkunft oder an einem anderen nicht regulierten Ort aufzuladen.
Bei Nichteinhaltung der Poolordnung wird die betreffende Person für die Dauer ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz vom Zugang zum Pool ausgeschlossen.
Achtung: Lassen Sie keine wertvollen Schuhe am Eingang zurück, um Enttäuschungen zu vermeiden. Der Zugang zum Pool ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet.
Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung dieser Regeln.
20 – PARCABOUT
Der Parcabout ist eine kostenlose Aktivität des Campingplatzes und ist während der Öffnungszeiten frei zugänglich (siehe Beschilderung vor Ort).
Die Benutzung des Laufgitters darf nur unter Aufsicht der Eltern und gemäß den am Eingang des Laufgitters angebrachten Vorschriften erfolgen. Hier sind einige Beispiele:
-Maximal 3 Personen gleichzeitig auf dem Netzdeck
-Maximal 10 Personen können gleichzeitig im großen zentralen Netz sitzen.
-Maximal 20 Minuten auf der Strecke pro Person
-Es ist nicht erlaubt, die Strecke in umgekehrter Richtung zu befahren.
18- BESCHWERDEMANAGEMENT
Jede Beschwerde über einen Aufenthalt muss per E-Mail an sav@cottageparks.fr gerichtet werden, um berücksichtigt zu werden.
Negative und missbräuchliche Kommentare, die im Internet vor einer schriftlichen Beschwerde per E-Mail an sav@cottageparks.fr abgegeben werden, berechtigen nicht zu einer Entschädigung.
Auch unangemessenes oder respektloses Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern führt zu keinerlei Schadenersatzansprüchen, unabhängig davon, welche Probleme während Ihres Aufenthalts auftreten.
19- WASSERBEREICH
Der Wasserpark des Campingplatzes La Tamarissière ist in der Nebensaison täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr und in der Hauptsaison von 10.00 bis 19.30 Uhr geöffnet.
Es ist unerlässlich, dass Sie am Eingang Ihre Schuhe ausziehen, durch das Fußbad gehen und duschen.
Die erlaubte Kleidung wird am Eingang des Schwimmbeckens ausgehängt. Es sind keine Ausnahmen möglich. Bei Nichteinhaltung wird der Zugang zum Schwimmbad verweigert. In unserem Poolbereich sind nur die folgenden Kleidungsstücke erlaubt: Badeslips, einteilige und zweiteilige Badeanzüge. Lange Shorts, Bermudas, T-Shirts, Burkinis… sind nicht erlaubt.
Kinder dürfen nur unter Aufsicht der Eltern baden, da das Baden im Wasserpark nicht überwacht wird.
Jedes Kind unter 10 Jahren, das allein in den Pool geht, wird von der Direktion zu seinem Platz zurückgebracht. Im Wiederholungsfall wird es für den gesamten Aufenthalt aus dem Pool verbannt.
Es ist verboten, in der Lagune zu rauchen, zu essen oder zu trinken.
Es ist verboten, Tongeräte mitzunehmen und andere Personen, die sich ausruhen, zu stören. Es ist nicht erlaubt, jemanden in der Lagune zu schubsen oder anzuspringen.
Es ist nicht gestattet, Handtücher oder andere persönliche Gegenstände zum Buchen der Liegestühle abzulegen.
Es ist verboten, mit Schwimmbrillen, kleinen Spielzeugen oder anderen Gegenständen, die das natürliche Filtersystem der Lagune verstopfen können, zu baden.
Das Tragen des Armbands ist obligatorisch.
Kinder, die nicht schwimmen können, erhalten ein rotes Armband.